Annahmebedingungen
Woolrec nimmt folgende künstlichen Mineralfasern nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) an:
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10 11 03 Glasfaserabfall
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17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
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17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und
17 06 03 fällt
Darunter fallen folgende Materialien:
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Dämmstoffe und Isolierstoffe
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unbelastete Filterelemente und Filtermaterialien, sowie Deckenplatten auf Glaswoll- und/oder Steinwollbasis, Glasfasertapeten, Autozubehör z. B. Hutablagen usw.
Diese Materialien werden auch mit Kaschierungen aus Pappe, Aluminium oder Drahtgeflecht angenommen.
Das Material kann in folgenden Verpackungen angeliefert werden:
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lose in Containern mit geschlossener Abdeckung (keine Netze!)
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in Ballen gepresst, in geschlossenen Containern oder Planenzug
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in PE-Plastiksäcken verpackt
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in Gewebesäcken diese Form der Verpackung wird nicht empfohlen, da sie zusätzliche Kosten durch das Entnehmen des Materials von Hand erfordert.)
Transport- und Anlieferungsformen:
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Containerfahrzeuge
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Walking-Floor
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Plansattel-Zug (Palettenentsorgung kann auf Wunsch übernommen werden!)
Ausgeschlossen von der Annahme sind:
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Keramikfasern (< 18 % Alkali- und Erdalkalimetalloxid) Keramikfasern sind nur eingegrenzt im Einsatz, in Kraftwerken, Gießereien, Hochöfen, Brennöfen, Haushaltsgeräten und Autokatalysatoren
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Schadstoffe: z. B. Öle, Asbest, Schwermetalle, CKW, PCB, PCP, PAK
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Gummi (Reifen usw.)
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lose Metalle oder Metallteile
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Schaumstoff, Styropor
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Elektrokabel
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Kunststoffteile
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große Holzstücke
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