Annahmebedingungen

Woolrec nimmt folgende künstlichen Mineralfasern nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) an:

  • 10 11 03 Glasfaserabfall
  • 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
  • 17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und
    17 06 03 fällt

Darunter fallen folgende Materialien:

  • Dämmstoffe und Isolierstoffe
  • unbelastete Filterelemente und Filtermaterialien, sowie Deckenplatten auf Glaswoll- und/oder Steinwollbasis, Glasfasertapeten, Autozubehör z. B. Hutablagen usw.

Diese Materialien werden auch mit Kaschierungen aus Pappe, Aluminium oder Drahtgeflecht angenommen.

Das Material kann in folgenden Verpackungen angeliefert werden:

  • lose in Containern mit geschlossener Abdeckung (keine Netze!)
  • in Ballen gepresst, in geschlossenen Containern oder Planenzug
  • in PE-Plastiksäcken verpackt
  • in Gewebesäcken diese Form der Verpackung wird nicht empfohlen, da sie zusätzliche Kosten durch das Entnehmen des Materials von Hand erfordert.)

Transport- und Anlieferungsformen:

  • Containerfahrzeuge
  • Walking-Floor
  • Plansattel-Zug (Palettenentsorgung kann auf Wunsch übernommen werden!)

Ausgeschlossen von der Annahme sind:

  • Keramikfasern (< 18 % Alkali- und Erdalkalimetalloxid) Keramikfasern sind nur eingegrenzt im Einsatz, in Kraftwerken, Gießereien, Hochöfen, Brennöfen, Haushaltsgeräten und Autokatalysatoren
  • Schadstoffe: z. B. Öle, Asbest, Schwermetalle, CKW, PCB, PCP, PAK
  • Gummi (Reifen usw.)
  • lose Metalle oder Metallteile
  • Schaumstoff, Styropor
  • Elektrokabel
  • Kunststoffteile
  • große Holzstücke

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